Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Vertragsunterlagen und Partner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Plattformvertrag zwischen der Kundin oder dem Kunden und der Mondo Gate AG. Für Zahlungsdienste sowie Handels- und Verwahrleistungen gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des jeweils verantwortlichen Partners.
- Mondo Gate AG: Plattformanbieter der mygate App; diese AGB gelten für den Plattformvertrag.
- PayCenter GmbH: Vertragspartner für Konto und Zahlungsdienste. Die AGB der PayCenter GmbH sind bei PayCenter abrufbar.
- Tradevest Markets AG und Tradevest Digital Assets GmbH: Vertragspartner für die jeweils angebotenen Handels-, Investment- und Verwahrleistungen. Die Tradevest-Kundendokumentation, Version 20260201 (PDF), enthält unter anderem die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis. Maßgeblich ist die Fassung, die vor dem Vertragsschluss im Onboarding der mygate App zur Einsicht und Annahme bereitgestellt wird.
- Tangany GmbH: Kryptoverwahrer für bestimmte Bestandskunden gemäß § 1 dieser AGB.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Tätigkeit Mondo Gate / Verwahrstruktur / E-Geld-Dienstleistungen / Finanzdienstleistungen
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vollmacht / Pfandrecht / Auskunftsverlangen
- Kryptowährungen
- Kauf und Verkauf von Kryptowerten, Aktien, ETFs und tokenisierten Vermögenswerten
- Technische Voraussetzungen
- Rechtliche Registrierungsvoraussetzungen
- Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
- Risikohinweise zu Kryptowährungen; keine Anlageberatung oder -vermittlung
- Registrierung
- Authentifizierung für das Kundenbankkonto und für die Verwahrung
- Dienstleistungen von Mondo Gate
- Preise und Kosten, Preis- und Leistungsverzeichnis
- Datenschutz
- Haftung von Mondo Gate
- Kündigungsrechte
- Außerordentliche Kündigung bei Inaktivität
- Wechselseitige Wirkung und Abwicklung der Kündigung
- Anwendbares Recht
- Pflichtinformationen gemäß ZAG / Zahlungsdienste
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst sowohl die Tätigkeit der Mondo Gate AG („Mondo Gate“) als Plattformanbieter in Bezug auf Kundengewinnung (Akquisition), Frontend (Abbildung der Dienstleistungen) sowie Marketing (eigenes Branding und Markenauftritt) („Plattformdienstleistungen“), die Zahlungsdienste durch die PayCenter GmbH, Clemensänger-Ring 24, 85356 Freising („PayCenter“), die Finanzdienstleistungen der Tradevest Markets AG, Prannerstraße 15, 80333 München, BaFin-ID 10115908 („TVM“), und der Tradevest Digital Assets GmbH, Prannerstraße 15, 80333 München, BaFin-ID 10162132 („TVDA“) (TVM und TVDA gemeinsam „Tradevest“), als auch die Dienstleistungen, die Mondo Gate in eigenem Namen erbringt.
Die über Tradevest angebotenen beziehungsweise – soweit noch nicht verfügbar – geplanten Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- den Kauf und Verkauf von Kryptowerten,
- die Verwahrung von Kryptowerten (durch TVDA),
- die Vermittlung von Wertpapieren (Aktien und ETFs) (durch TVM), soweit verfügbar,
- die Zeichnung und den Handel mit tokenisierten Vermögenswerten (Real World Assets / RWA), soweit verfügbar.
Für Kunden, die sich vor dem 01. April 2026 bei Mondo Gate registriert haben („Bestandskunden“), umfasst der Geltungsbereich zusätzlich die Kryptoverwahrtätigkeiten mit dem Kryptoverwahrdienstleister Tangany GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München („Tangany“). Für Kunden, die sich ab dem 01. April 2026 registrieren („Neukunden“), erfolgt die Verwahrung von Kryptowerten durch TVDA.
Vertragspartner dieses Vertrages sind ausschließlich die Kundin/der Kunde und Mondo Gate. Für die Zahlungsdienste schließt die Kundin/der Kunde einen separaten Vertrag mit dem E-Geld-Institut PayCenter. Für den Kauf und Verkauf von Kryptowerten sowie – soweit verfügbar – den Handel mit Aktien und ETFs und die Zeichnung tokenisierter Vermögenswerte schließt der Kunde im Rahmen des Onboarding-Prozesses einen separaten Vertrag mit Tradevest. Für die jeweiligen Rechtsverhältnisse gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Partner.
Für Bestandskunden, die vor dem 08. Mai 2026 Kryptowerte über die mygate Plattform erworben haben, gilt: Für die Aufbewahrung der Private Keys der Kryptowährungen in einer Wallet (das „Kunden-Wallet“) besteht ein separater Vertrag mit Tangany. Ab dem 08. Mai 2026 werden keine neuen Tangany-Wallets mehr eröffnet.
Die im Rahmen des PostIdent-Verfahrens bei Mondo Gate erhobenen Identifizierungsdaten werden im Rahmen der Vertragserfüllung und auf Grundlage geldwäscherechtlicher Pflichten an Tradevest und PayCenter übermittelt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 2 Tätigkeit Mondo Gate / Verwahrstruktur / E-Geld-Dienstleistungen / Finanzdienstleistungen
Mondo Gate erbringt als Plattformanbieter Dienstleistungen in den Bereichen Kundengewinnung, technisches Frontend und Marketing für Finanzdienstleistungsangebote Dritter, insbesondere von PayCenter und Tradevest. Mondo Gate sowie ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen verstehen sich nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG.
Mondo Gate übernimmt weder direkt noch indirekt die Verwahrung von Kryptowerten, die Ausführung von Wertpapiergeschäften oder die Emission tokenisierter Vermögenswerte. Die Verwahrung von Kryptowerten erfolgt für Bestandskunden durch Tangany, für Neukunden durch TVDA. Die Vermittlung und Ausführung von Wertpapiergeschäften (Aktien, ETFs) sowie der Handel mit tokenisierten Vermögenswerten erfolgt, soweit diese Leistungen verfügbar sind, durch Tradevest.
Zahlungsdienste werden ausschließlich durch PayCenter als unmittelbarem Vertragspartner des jeweiligen Kunden erbracht.
§ 3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Änderungsangebot – Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Mondo Gate im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. über die App), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
b) Annahme durch den Kunden – Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diesen zustimmt, ggf. im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
c) Zustimmungsfiktion – Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Zustimmung, wenn
- die Änderung aufgrund geänderter gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen erfolgt, und
- der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung nicht widersprochen hat.
Der Kunde wird im Änderungsangebot ausdrücklich auf die Folgen seines Schweigens hingewiesen.
d) Ausschluss der Zustimmungsfiktion – Diese gilt nicht bei Änderungen:
- der Hauptleistungspflichten oder Entgelte für Hauptleistungen,
- mit Entgelten über das ursprünglich vereinbarte Maß hinaus,
- die einem neuen Vertrag gleichkommen oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verändern.
e) Kündigungsrecht – Der Kunde kann bei Änderung durch Zustimmungsfiktion den Vertrag fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Recht wird im Angebot hingewiesen.
§ 4 Vollmacht / Pfandrecht / Auskunftsverlangen
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Bestandskunden mit einem bestehenden Kunden-Wallet bei Tangany.
Der Kunde bevollmächtigt Mondo Gate, gegenüber Tangany Willenserklärungen in Bezug auf das Verwahrverhältnis abzugeben, insbesondere zur Übertragung von Kryptowerten auf Dritte. Im Fall einer Kündigung des Verwahrverhältnisses kann Mondo Gate als Empfangsbevollmächtigte auftreten.
Mondo Gate erwirbt ein Pfandrecht an allen Ansprüchen des Kunden gegenüber Tangany hinsichtlich der verwahrten Kryptowerte zur Sicherung eigener Ansprüche. Mondo Gate ist berechtigt, Tangany diese Verpfändung anzuzeigen und Auskunft über Wallet-Bestände einzuholen.
Mondo Gate ist nicht verpflichtet, dem Kunden Auskunft über Wallet-Bestände zu erteilen, da es nicht Verwahrer ist. Diese Auskunft erfolgt durch Tangany.
§ 5 Kryptowährungen
Kryptowährungen sind elektronische Werte, die dezentral erzeugt und verschlüsselt werden. Sie stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel dar und begründen keine Forderung gegenüber einem Emittenten im Sinne des ZAG.
Investitionen in Kryptowährungen sind hochspekulativ und mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Es handelt sich nicht um Produkte von Mondo Gate; eine Anlageberatung oder -vermittlung findet nicht statt.
§ 5a Kauf und Verkauf von Kryptowerten, Aktien, ETFs und tokenisierten Vermögenswerten
(1) Der Kauf und Verkauf von Kryptowerten sowie – soweit verfügbar – der Handel mit Aktien und ETFs und die Zeichnung und der Handel mit tokenisierten Vermögenswerten über die mygate App werden durch Tradevest durchgeführt. Mondo Gate leitet den Kunden über die App an Tradevest weiter. Tradevest ist alleiniger Vertragspartner der jeweiligen Geschäfte.
(2) Vor der erstmaligen Nutzung der Handels- und Investmentfunktionen durchläuft der Kunde ein Onboarding bei Tradevest, in dessen Rahmen er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Tradevest akzeptiert.
(3) Mondo Gate übernimmt bei Transaktionen keine eigene Preisstellung, keine Aggregation von Aufträgen und keine Ausübung von Ermessen bei der Auftragsausführung. Die angezeigten Preise sind indikativ und können sich bis zur endgültigen Ausführung ändern.
(4) Die in der App angezeigten Kauf- und Verkaufspreise für Kryptowerte enthalten einen marktüblichen Spread (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis). Der Spread kann je nach Kryptowert, Marktlage, Liquidität und Transaktionsvolumen variieren. Mondo Gate erhebt keine zusätzlichen Transaktionsgebühren auf Kryptowerte. Die konkreten Konditionen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis gemäß § 13 sowie aus den Vertragsbedingungen von Tradevest. Für Aktien und ETFs fällt, sobald diese verfügbar sind, eine pauschale Ordergebühr gemäß § 13 an. Für tokenisierte Vermögenswerte (RWA) fallen bei Zeichnung keine Ordergebühren an; Gebühren für den Sekundärhandel richten sich nach den Bedingungen von Tradevest.
(5) Mondo Gate haftet nicht für Schäden, die aus der Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen durch Tradevest entstehen, insbesondere nicht für Kursänderungen, technische Störungen auf Seiten von Tradevest oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit einzelner Werte.
(6) Risikohinweis Aktien und ETFs: Der Handel mit Aktien und ETFs unterliegt Marktrisiken. Der Wert von Aktien und ETFs kann fallen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Mondo Gate erbringt keine Anlageberatung.
(7) Risikohinweis tokenisierte Vermögenswerte: Tokenisierte Vermögenswerte (Real World Assets) sind neuartige Finanzinstrumente, deren Sekundärmarktliquidität eingeschränkt sein kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Der Kunde sollte nur Beträge investieren, deren Verlust er verkraften kann.
§ 6 Technische Voraussetzungen
Der Zugang zu den Dienstleistungen ist derzeit ausschließlich über die mygate App möglich. Andere Zugangswege werden nicht unterstützt.
Mit Einrichtung eines Accounts bei Mondo Gate findet jegliche Kommunikation zwischen Mondo Gate und der Kundin/dem Kunden in Zusammenhang mit den in § 12 genannten Dienstleistungen ausschließlich in elektronischer Form über die App oder per E-Mail statt, soweit sich nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Erklärungen werden der Kundin/dem Kunden nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
Mondo Gate haftet nicht für Schäden, die aus diesem Kommunikationsweg entstehen.
§ 7 Rechtliche Registrierungsvoraussetzungen
Zur Nutzung der mygate App können sich ausschließlich voll geschäftsfähige natürliche Personen registrieren, die einer der folgenden Personengruppen angehören:
a) Deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union;
b) Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, Änderungen von Name, Adresse oder E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Sie/er muss Mitteilungen in der App und per E-Mail regelmäßig prüfen.
Zur Absicherung bestimmter Transaktionen kann die Nutzung eines One-Time-Password-Generators wie Google Authenticator erfolgen. Die Nutzung der 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird ausdrücklich empfohlen.
Benutzername und Passwort sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht gemeinsam gespeichert oder leicht ermittelbar sein.
Bei Verdacht auf Missbrauch ist Mondo Gate unverzüglich zu benachrichtigen. Mondo Gate kann in diesem Fall den Account sperren. Besteht Verdacht auf unbefugte Nutzung, kann der Zugriff auf das Wallet vorübergehend gesperrt werden.
§ 9 Risikohinweise zu Kryptowährungen; keine Anlageberatung oder -vermittlung
Der Wert einer Kryptowährung hängt maßgeblich von Angebot und Nachfrage ab und kann starken Schwankungen unterliegen. Die Akzeptanz als Zahlungsmittel ist weder durch eine staatliche Zentralbank garantiert noch durch einen privaten Emittenten wie bei E-Geld.
Die Investition in Kryptowährungen ist hochspekulativ und kann zum Totalverlust führen. Mondo Gate ist kein Emittent von Kryptowährungen.
Die Nutzung der App erfolgt auf eigenes Risiko. Mondo Gate erbringt weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung. Bereitgestellte Informationen stellen keine individuelle Empfehlung dar.
§ 10 Registrierung
Die Registrierung zur Nutzung der mygate App erfolgt über den jeweiligen App Store (Google Play oder Apple App Store). Der Kunde lädt die App herunter und folgt den Anweisungen zur Kontoeröffnung.
Die Verifizierung der E-Mail-Adresse erfolgt durch Bestätigungslink. Mit Bestätigung der Registrierung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die genutzte E-Mail-Adresse muss dem Kunden persönlich zugeordnet sein.
§ 11 Authentifizierung für das Kundenbankkonto und für die Verwahrung
Die erforderlichen Daten für die Eröffnung des E-Geld-Kontos bei PayCenter werden im Rahmen eines vorgeschalteten KYC-Prozesses erhoben. Die Identifizierung erfolgt ausschließlich durch PostIdent, wahlweise in der Filiale, per eID oder Videoident-Verfahren. Bei Bestandskunden werden im selben Verfahren auch die Daten für das Kunden-Wallet bei Tangany erhoben.
Nach erfolgreichem KYC wird das E-Geld-Konto automatisch eröffnet und steht unmittelbar zur Nutzung bereit.
Die im Rahmen des PostIdent-Verfahrens erhobenen Identifizierungsdaten werden zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten und zur Vertragsdurchführung an Tradevest übermittelt, sobald der Nutzer die Investmentumgebung aktiviert. Die Übermittlung erfolgt durch Mondo Gate in ihrer Funktion als E-Geld-Agent der PayCenter GmbH gemäß § 1 Abs. 9 ZAG. Für die Nutzung der Handelsdienstleistungen von Tradevest durchläuft der Kunde ein separates Onboarding innerhalb der mygate App.
§ 12 Dienstleistungen von Mondo Gate
Die mygate App ermöglicht den Zugang zu den Dienstleistungen von PayCenter und Tradevest sowie – für Bestandskunden – von Tangany. Finanzdienstleistungen, Zahlungsdienste, Kryptohandel, Wertpapierhandel und der Handel mit tokenisierten Vermögenswerten werden, soweit verfügbar, ausschließlich durch diese Partner erbracht – nicht durch Mondo Gate.
Zugang zu PayCenter
- Einrichtung eines E-Geld-Kontos (IBAN-basiert)
- Nutzung von SEPA-Zahlungsfunktionen
- Nutzung der optionalen Mastercard (physisch und virtuell)
Zugang zu Tradevest – Kryptowerte
- Kauf und Verkauf von über 75 Kryptowerten
- Verwahrung von Kryptowerten durch TVDA (Neukunden) bzw. Tangany (Bestandskunden)
Zugang zu Tradevest – Aktien und ETFs (soweit verfügbar)
- Kauf und Verkauf von Aktien und ETFs über TVM
- Zugang zu über 9.000 Werten
Zugang zu Tradevest – Tokenisierte Vermögenswerte (soweit verfügbar)
- Zeichnung von tokenisierten Vermögenswerten (Real World Assets)
- Handel auf dem Sekundärmarkt (sofern verfügbar)
Zugang zu Tangany (nur Bestandskunden)
- Nutzung eines bestehenden Kunden-Wallets
- Empfang und Versand von Kryptowerten
Ab dem 08. Mai 2026 werden keine Tangany-Wallets mehr eröffnet.
Mondo Gate schützt den Zugang zur App durch moderne Sicherheitsmechanismen, verwahrt jedoch weder private Schlüssel noch Kundengelder und führt keine Handelsgeschäfte auf eigene Rechnung durch.
§ 13 Preise und Kosten, Preis- und Leistungsverzeichnis
(1) Die jeweils gültigen Preise, Gebühren und Entgelte ergeben sich aus dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, das in der App einsehbar ist.
(2) Kryptowerte: Mondo Gate erhebt keine Transaktionsgebühren auf den Kauf und Verkauf von Kryptowerten (0 % Ordergebühr). Der Handel erfolgt zu den in der App angezeigten Kauf-/Verkaufskursen. Die Kurse enthalten einen marktüblichen Spread (vgl. § 5a Abs. 4). Der angezeigte Kurs ist der Kurs, zu dem die Transaktion ausgeführt wird.
(3) Aktien und ETFs: Sobald diese verfügbar sind, fällt für den Kauf und Verkauf von Aktien und ETFs eine pauschale Ordergebühr von 1,99 € pro Order an.
(4) Tokenisierte Vermögenswerte (RWA): Sobald diese verfügbar sind, fallen für die Zeichnung tokenisierter Vermögenswerte keine Ordergebühren an (0 € bei Zeichnung). Gebühren für den Sekundärhandel richten sich nach den jeweils gültigen Konditionen von Tradevest und von der Verfügbarkeit eines Sekundärmarktes für das jeweilige Asset.
(5) Kontoführung: Die Kontoführungsgebühren richten sich nach dem gewählten Plan:
- Free Plan: 0,00 € Kontoführungsgebühr (12 Monate kostenlos nach Registrierung)
- Smart Plan: 8,90 € monatlich
(6) Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses erfolgen gemäß § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(7) Die Zahlung erfolgt standardmäßig per automatisch eingerichtetem Dauerauftrag vom Kundenkonto bei PayCenter.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mondo Gate erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Mondo Gate AG. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit in der mygate App sowie auf der Website unter mygate.app/datenschutz.html abrufbar.
Für die Datenverarbeitung durch PayCenter, Tradevest und Tangany gelten deren jeweilige Datenschutzerklärungen, die dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Vertragsschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
§ 15 Haftung von Mondo Gate
Mondo Gate bemüht sich um einen durchgängigen Zugang zur App, kann jedoch keine ständige Verfügbarkeit gewährleisten (z. B. bei DDoS-Angriffen oder Wartungsarbeiten).
Mondo Gate haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der App entstehen, außer im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Mondo Gate haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus der Erbringung oder Nichterbringung von Dienstleistungen durch PayCenter, Tradevest oder Tangany entstehen. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die jeweiligen Vertragsbedingungen und Haftungsregelungen der Partner.
§ 16 Kündigungsrechte
Beide Parteien können die Geschäftsbeziehung mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung kann in Textform oder über die mygate App erfolgen.
Mondo Gate ist zudem Empfangsbote für Kündigungen gegenüber PayCenter und Tradevest sowie – für Bestandskunden – gegenüber Tangany.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Mondo Gate liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen die AGB, Täuschung oder Widerruf erforderlicher Einwilligungen.
§ 16a Außerordentliche Kündigung bei Inaktivität
(1) Mondo Gate ist berechtigt, den Plattformvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde seit mindestens zwölf (12) Monaten keine Transaktion durchgeführt hat und auf mindestens drei (3) Kontaktversuche von Mondo Gate über verschiedene Kommunikationswege (insbesondere E-Mail, In-App-Benachrichtigung und postalisch) über einen Zeitraum von mindestens neunzig (90) Tagen nicht reagiert hat. Die Kündigung bedarf der Textform und wird dem Kunden an die zuletzt bekannte postalische Adresse per Einschreiben zugestellt.
(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist Mondo Gate berechtigt, die Schließung des E-Geld-Kontos bei PayCenter zu veranlassen. Soweit der Kunde über ein Kunden-Wallet bei Tangany verfügt, ist Mondo Gate berechtigt, dessen Schließung gemäß § 4 zu veranlassen. Verbleibende Kryptowerte werden auf eine vom Kunden hinterlegte externe Wallet-Adresse übertragen. Verbleibendes E-Geld-Guthaben wird auf ein vom Kunden benanntes Referenzkonto überwiesen.
(3) Soweit der Kunde innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung keine externe Wallet-Adresse oder kein Referenzkonto benennt, ist Mondo Gate berechtigt, verbleibende Kryptowerte treuhänderisch in einer Sammelverwahrung (Omnibus-Wallet) und verbleibendes E-Geld-Guthaben auf einem Treuhandkonto zu verwahren. Der Herausgabeanspruch des Kunden bleibt bestehen. Mondo Gate ist berechtigt, für die treuhänderische Verwahrung eine angemessene Gebühr gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu erheben.
(4) Macht der Kunde seinen Herausgabeanspruch nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Überführung in die Sammelverwahrung geltend, ist Mondo Gate berechtigt, die verwahrten Kryptowerte zum jeweiligen Marktpreis zu veräußern und den Erlös zusammen mit etwaigem E-Geld-Guthaben auf dem Treuhandkonto zu verwahren. Mondo Gate informiert den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor der beabsichtigten Veräußerung an die zuletzt bekannte Kontaktadresse. Der Herausgabeanspruch des Kunden bezieht sich nach der Veräußerung auf den erzielten Erlös.
(5) Beträgt der Gesamtwert der verwahrten Vermögenswerte weniger als fünfundzwanzig (25) Euro, ist Mondo Gate berechtigt, diesen mit offenen Forderungen gemäß Absatz 7 zu verrechnen.
(6) Für Kunden, deren Kryptohandel und Verwahrung über Tradevest erfolgt, richtet sich die Abwicklung der bei Tradevest geführten Vermögenswerte nach den Vertragsbedingungen von Tradevest.
(7) Offene Forderungen von Mondo Gate werden mit verbleibenden Guthaben verrechnet.
§ 17 Wechselseitige Wirkung und Abwicklung der Kündigung
Mit Beendigung des Vertrags mit Mondo Gate gelten auch die Verträge mit PayCenter und Tradevest sowie – für Bestandskunden – mit Tangany als gekündigt, soweit diese über die mygate App geschlossen wurden. Die Abwicklung erfolgt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Partner. Noch nicht ausgeführte Kauf- oder Verkaufsaufträge bei Tradevest werden mit Wirksamwerden der Kündigung eingestellt.
§ 18 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 19 Pflichtinformationen gemäß ZAG / Zahlungsdienste
- Das E-Geld-Konto wird von der PayCenter GmbH, Clemensänger-Ring 24, 85356 Freising, geführt. Handelsregister: Amtsgericht München HRB 194018, USt-ID: DE280854527. Die PayCenter GmbH ist ein von der BaFin zugelassenes E-Geld-Institut (§ 11 ZAG).
- Die Mondo Gate AG ist als E-Geld-Agent der PayCenter GmbH im Sinne des § 1 Abs. 9 ZAG tätig. Die Kontoeröffnung erfolgt durch den Nutzer in der mygate App nach erfolgreicher Identifikation über PostIdent und Auswahl eines Plans.
- Es handelt sich um ein E-Geld-Konto auf Guthabenbasis, das grundsätzlich nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt (§ 1 EinSiG).
- Für das Konto gelten die AGB der PayCenter GmbH. Diese sind in der App und auf der Website von PayCenter einsehbar und müssen vor Kontoeröffnung akzeptiert werden.
- Beschwerden können direkt an die PayCenter GmbH gerichtet werden.